1. Sollten Sie bevorzugen, Ihre Geschäftsbeziehung direkt mit dem Künstler abzuwickeln, und dies auf die Zustimmung des Künstlers trifft, steht Singende Palette zu den Details dieser Geschäftsbeziehung in keinerlei Beziehung. 2. Sollten Sie Singende Palette mit der Abwicklung Ihres Geschäfts beauftragen, so ist Ihrerseits zu nächst ein Vorschuss zu entrichten; sobald der Künstler die entsprechenden Werke an Singenden Palette (oder an einen Kooperationspartner an Ihrem Ort) übersandt hat, überweisen Sie den ausstehenden Betrag nach Abschluss der Überprüfung.